Umweltprüfung

Die Einbettung neuer Windenergieanlagen in das Landschaftsbild wird häufig im Vorfeld sehr subjektiv, teilweise sehr emotional bewertet. Um Diskussionen um Ihr Projekt auf einer sachlichen und objektiven Ebene zu halten, unterstützen wir Sie mit wissenschaftlichen Bewertungsverfahren und umfangreichem Visualisierungsmaterial.

Wir bieten ein breites Spektrum an Analysen und Gutachten, um Ihnen eine ausgezeichnete Datenbasis zu liefern.

Zur Ermittlung der visuellen Wirksamkeit eines Windparks erstellen wir GIS-basierte Sichtbarkeitsanalysen. Neben der Geländetopographie spielen hierbei auch jeweils aktuelle Flächennutzungen im untersuchten Gebiet eine Rolle, etwa die Frage, wo ein geschlossener Waldbereich oder eine dicht bebaute Ortslage die Sicht des Betrachters auf die Anlagen beeinflusst (Sichtverstellung / Sichtverschattung).

Das Ergebnis erhalten Sie in Form einer Karte und kann als Grundlage für die Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild dienen – und im Dialog mit den Anwohnern und Betroffenen helfen.

Der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gleichrangig mit dem Schutz der anderen Naturgüter – Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere bei Windenergieanlagen ist daher deren Einfluss auf das Landschaftsbild zu untersuchen.

Wir erstellen GIS-gestützte Landschaftsbildanalysen nach standardisierten Methoden, flexibel je nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde. Wir untersuchen in einem Fachgutachten etwa die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Eingriffen, die prognostizierten Veränderungen, eventuell daraus abzuleitende Kosten für Kompensationsmaßnahmen.

Umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen bilden die Datengrundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Eingriffsregelung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung. planGIS arbeitet bei den Kartierungen mit erfahrenen externen Fachgutachtern zusammen, die für uns die Geländearbeiten übernehmen und die entsprechenden Artenbeiträge verfassen. Unsere Projektpartner verfügen über fundierte Kenntnisse bei der Erfassung von Artenvorkommen. Bereits im Vorfeld stimmen wir uns dazu mit den Kartierern und Naturschutzbehörden gründlich über Untersuchungsgebiet und Umfang der Erhebungen ab.

Dabei achten wir natürlich darauf, dass je nach Projektgröße der Untersuchungsumfang bedarfsgerecht ausfällt. Die neutrale und fachlich fundierte Bewertung der erfassten Daten übernimmt in jedem Fall planGIS. So führen wir die verschiedenen Fäden zusammen und erstellen die auf den Daten aufbauenden genehmigungsrelevanten Gutachten und Studien.

Im Rahmen jedes Genehmigungs- oder Zulassungsverfahrens – auch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete – ist zu prüfen, ob die Realisierung des Vorhabens gegen die gesetzlichen Verbote des Artenschutzrechts verstößt. Kann das Eintreten der Verbotstatbestände auch unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden, sind die Ausnahmevoraussetzungen darzulegen. Dies erfolgt in der so genannten Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP), die zusammen mit den Genehmigungsunterlagen vorzulegen ist.

planGIS unterstützt Sie in dieser Projektphase mit der neutralen und fachlich fundierten Bewertung der im Gelände erfassten Daten in enger Abstimmung mit den externen Kartierern und der Erstellung der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

Auch wenn Ihr Vorhaben nur in der Nähe eines Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) liegt, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Dabei wird zunächst in einer überschlägigen Vorprüfung abgeschätzt, ob das Gebiet durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt wird. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, ist eine vollständige Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das Projekt mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes verträglich ist.

Mit planGIS erhält Ihr Projekt eine kompetent erstellte FFH-Verträglichkeitsstudie als Grundlage für die behördliche Prüfung. Wir berücksichtigen mögliche Ausgleichsmaßnahmen ebenso wie potenzielle kumulative Wirkungen durch andere Vorhaben im Bereich des jeweiligen Schutzgebietes.

Mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden die Eingriffe durch das Bauvorhaben (Straßen- und Wegebauvorhaben, die Verlegung von Leitungen genauso wie die Errichtung von Windenergieanlagen und Funkmasten) in Natur und Landschaft ermittelt und bewertet – und in Konsequenz Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen genau definiert. Im Vordergrund stehen die Erfordernisse des Arten- und Gebietsschutzes. Dazu werden faunistische und floristische Kartierungen durchgeführt und mit vorhandenen Daten zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft zusammengeführt und aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet.

Wir bieten Ihnen alle Arbeitsschritte und Inhalte eines LPB und sorgen für einen reibungslosen Projektablauf. Bei Wahrung aller fachlichen Standards selbstverständlich immer bedarfsgerecht  – damit Projektträger genau wie die Natur davon profitieren.

Die Durchführung ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt, häufig über eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Zunächst erfolgt eine spezifische Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit einer flächendeckenden und systematischen Analyse des Planungsraumes. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient als fachplanerischer Beitrag und ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig und umfassend alle relevanten Umweltauswirkungen des Vorhabens, ebenso wie Wechselwirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen. Insbesondere bei der Realisierung von komplexen städtebaulichen oder vergleichbaren Vorhaben ist eine sorgfältige und interdisziplinär angelegte Planung erforderlich.

planGIS begleitet und organisiert alle Prozesse, die im Rahmen einer UVS anfallen – auf Wunsch bis zur kompletten Projektsteuerung und Koordinierung mit allen städtebaulichen und anderen Fachplanungen. Sie profitieren dabei von unseren langjährigen Partnerschaften mit renommierten Gutachtern.

Nicht zuletzt weil die hier getroffenen Entscheidungen eine nachhaltige Wirkung haben und von einer interessierten Öffentlichkeit kritisch hinterfragt werden, legen wir großen Wert auf die Dokumentation von Entscheidungsprozessen und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.

Die Umweltprüfung ist integraler Bestandteil jedes Bauleitplanverfahrens. Hier werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die aus der Umsetzung des Plans resultieren, ermittelt, beschrieben und zusammenfassend im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründungen des Bauleitplans. Zum Inhalt des Umweltberichts enthält die Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen.

Unterliegen verschiedene Planungsebenen der Umweltprüfungspflicht, ist die Umweltprüfung gestuft vorzunehmen. Hierbei kommt es darauf an, eine der jeweiligen Maßstabebene, dem Konkretheitsgrad und der rechtlichen Verbindlichkeit der Planung angemessene Prüftiefe im Sinne einer Abschichtung der Prüfinhalte zu erreichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden.

Unsere erfahrenen Umweltgutachter begleiten Sie durch alle Planungsphasen des Verfahrens. Sie erhalten einen genehmigungsfähigen Umweltbericht und sorgen so für eine Harmonisierung der Planungsziele der Kommune mit den Anforderungen zum Schutz von Landschaft und Umwelt.