Immissionsschutz
Windenergieanlagen erzeugen nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern auch Emissionen in Form von Schall und Schattenwurf, die sich negativ auf Mensch und Umwelt auswirken können. Nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz (BImschG) sind Windenergieanlagen daher generell genehmigungspflichtig.
Wir erstellen für Ihr Projekt umfassende Schallimmissions- und Schattenwurfprognosen, Gutachten zur optischen Bedrängung und bei Bedarf Visualisierungen, um die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Anlagen auf das Umfeld genau abzubilden.
Für eine Genehmigung dürfen folgende Immissionsrichtwerte laut TA Lärm nicht überschritten werden:
Maximalwert Tag | Maximalwert Nacht | |
---|---|---|
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet | 55 dB (A) | 40 dB (A) |
Dorf- und Mischgebiet | 60 dB (A) | 45 dB (A) |
Gewerbegebiet | 65 dB (A) | 50 dB (A) |
Industriegebiet | 70 dB (A) | 70 dB (A) |
Wir berechnen mit Hilfe moderner Software auch komplexere Schallimmissionssituationen (etwa unter Berücksichtigung von Schallreflexionen oder Flächenschallquellen) und liefern einen umfassenden Bericht inkl. einer detaillierten Unsicherheitsberechnung und allen notwendigen Angaben, die für eine Genehmigung benötigt werden.
Natürlich beraten wir Sie gerne hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Schallreduzierung, der Einstufung von Vorbelastungen oder eines schalloptimierten Parklayouts.
Nach den „Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz gelten folgende Richtwerte für die astronomisch maximal möglichen Beschattungszeiten:
- Maximal 30 Minuten Schattenwurf pro Tag
- Maximal 30 Stunden Schattenwurf pro Jahr
Durch den Einsatz einer Abschaltautomatik in der geplanten Windenergieanlage können die Beschattungszeiten soweit reduziert werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können.
Als grobe Faustformel für eine Beurteilung dient der Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung:
Entfernung von mehr als dem Dreifachen der Gesamthöhe der Windenergieanlage | i.d.R. keine optisch bedrängende Wirkung |
Entfernung von weniger als dem Zweifachen der Gesamthöhe der Windenergieanlage | i.d.R. liegt eine optisch bedrängende Wirkung vor |
Abstand zwischen dem Zwei- und Dreifachen der Gesamthöhe der Windenergieanlage | intensive Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich |
Fragen der Anlagengröße, der Geländegestaltung, der Wohnbebauungsform, der Sichtachsen und viele mehr beantworten wir in einem dezidierten Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung auf Basis von Vor-Ort-Terminen mit Fotodokumentation und GIS-gestützten Auswertungen von Kartenmaterial und Gebäudegrundrissen sowie ggf. Fotovisualisierungen oder Sichtbarkeitsanalysen.
Im Beteiligungsprozess steht häufig die Frage der Öffentlichkeit im Vordergrund, wie Windräder das Landschaftsbild verändern werden. Für einen realistischen Eindruck sind Fotovisualisierungen ein probates Mittel.
Für die realistische Fotovisualisierung Ihres Projektes nehmen wir zunächst ein digitales Foto der Landschaft auf, in das wir dann eine realistische Abbildung der Windenergieanlage unter genauer Berücksichtigung von Foto- und Anlagenstandort sowie der Aufnahmedaten (z.B. Zeit, Brennweite, Sichtverhältnisse) hineinmontieren. Damit erhalten Sie eine sachliche Grundlage für Ihre Planungen, ggf. auch für Variantenplanungen, z.B. bei Anlagen mit unterschiedlichen Nabenhöhen oder einer optimierten Standortwahl.
Alternativ, wenn gleich weniger realistisch, bieten wir Visualisierung mit 3D-Modellen an. Gerne können wir für Sie eine Filmsequenz mit sich drehenden Windenergieanlagen erstellen.
Für werbewirksame Präsentationen und spezielle Fragestellungen im Genehmigungsverfahren realisieren wir darüber hinaus Animationen oder virtuelle Video-Flüge mit sich drehenden Windenergieanlagen.